Corona-Regelung an den Ausfahrten

Für alle Ausfahrten, welche in unserem Programm für die Saison 2021/22 angeboten werden, gilt die “2G-Regel”. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmer ab 12 Jahren einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis zu Beginn der jeweiligen Ausfahrt vorweisen müssen. Für Schüler unter 12 Jahren reicht ein Schülerausweis als Nachweis. Teilnehmer die einen entsprechenden Nachweis vor der Abreise nicht erbringen, werden von der Ausfahrt ohne Ausnahme ausgeschlossen. 

An unseren Ausfahrten, vor allem während der Busfahrt gilt die FFP2-Maskenpflicht. Da an all unseren Zielorten in Österreich und Bayern eine FFP2 Maskenpflicht besteht. 

Um das Risiko so gering wie möglich zu halten werden wir bei den Ausfahrten auf Après- Ski verzichten. Ebenfalls behalten wir uns vor den Alkoholkonsum auf den Ausfahrten zu verbieten, sofern dieser die Maskenpflicht oder andere Maßnahmen beeinträchtigt. 

Es gelten im Übrigen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

Bitte beachtet, dass sich die geltenden Maßnahmen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben jederzeit ändern können. Wir werden die Maßnahmen deshalb in regelmäßigen Abständen aktualisieren.

 

Zusätzlich möchten wir allen Teilnehmern nahelegen, sich vor den Ausfahrten über die geltenden Corona-Regelungen am Zielort zu informieren.

 

Hierzu verweisen wir auf die folgenden Seiten in der jeweils aktuell geltenden Fassung:

 

Für Baden-Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

Für Bayern:

https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/

 

Für Österreich:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html